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07.07.2009
ZDS sieht Ausbau-Bekenntnis für die Seehafenanbindungen
Verband stützt Nationales Hafenkonzept mit Umsetzungs-Vorschlägen
Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) hat Vorschläge zur Umsetzung einzelner Maßnahmen des Nationalen Hafenkonzepts vorgelegt. Zugleich begrüßte die Organisation erneut die am 17. Juni verabschiedeten Pläne des Bundes für die See- und Binnenhäfen. Die mit dem Konzept vorgelegte Strategie für eine Hafenpolitik des Bundes in den kommenden zehn Jahren biete gute Voraussetzungen, die künftigen Herausforderungen zu bewältigen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Seehafenstandortes Deutschland zu stärken.

„Wir begrüßen, dass mit dem Nationalen Hafenkonzept die Ziele des Masterplans Güterverkehr und Logistik auf die Seehäfen übertragen werden, wonach die Hafenpolitik als nationale Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung des Bundes, der Länder und der Wirtschaft verstanden wird", sagte ZDS-Hauptgeschäftsführer Klaus Heitmann in Hamburg dem THB. Besonders begrüße der ZDS, dass dem Ausbau der seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen der deutschen Seehäfen aufgrund der hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Häfen Vorrang vor weniger rentablen Projekten eingeräumt werde. „Wir sehen hierin ein klares Bekenntnis zum notwendigen Ausbau der Seehafenanbindungen", betonte Heitmann. Der ZDS sei gern bereit, sich an der Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Hafenkonzepts zu beteiligen und entsprechende Absprachen zutreffen.


ZDS: Seewärtige Zufahrten ausbauen

Arbeiten zu Fahrrinnenanpassungen sollen nach Planfeststellungsbeschlüssen unverzüglich begonnen werden „Wir erwarten, dass die neue Bundesregierung an den Zielen und Maßnahmen des Nationalen Hafenkonzepts festhält und in ihrer Koalitionsvereinbarung bekräftigt, die seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen der deutschen Seehäfen bedarfsgerecht auszubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen zu verbessern", forderte Heitmann.

Umsetzungs-Vorschläge

1.
Nach Vorlage der Planfeststellungsbeschlüsse sollte der Bund unverzüglich mit den Bauarbeiten zur Fahrrinnenanpassung von Unter-und Außenelbe, Unter- und Außenweser, Ems und Peene sowie zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals beginnen. Im Nationalen Hafenkonzept sei dies allerdings nur für die Fahrrinnenanpassungen von Unter- und Außenelbe sowie Unter- und Außenweser ausdrücklich vorgesehen. Auch für die Fahrrinnenanpassung von Ems und Peene sowie für den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals sollte nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses mit den entsprechenden Bauarbeiten unverzüglich begonnen werden. Eine Planfeststellung auf Vorrat würde dem dringlichen Bedarf dieser Anpassungsmaßnahmen nicht gerecht werden.

2.
Nach Vorlage der jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse sollte der Bund unverzüglich mit den Bauarbeiten der Projekte zum Ausbau der Seehafenanbindungen beginnen, die in der am 29. September 2008 durch die Verkehrsminister der Küstenländer verabschiedeten Liste aufgeführt sind.

3.
Auf Basis der Ergebnisse der vom VDR und ZDS mit dem Bundesverkehrsministerium in Auftrag gegebenen Studie zur Untersuchung der Auswirkungen der IMO-Entscheidung zur Reduzierung des Schwefelanteils für Schiffstreibstoffe in Nord-und Ostsee ab 2015 sollten zügig Entscheidungen getroffen werden, um die zu erwartenden negativen Folgen auf Schifffahrt und Häfen zu vermeiden.

4.
Die Hafenwirtschaft steht zu ihrer Zusage, ihre Kapazitäten so auszubauen, dass die prognostizierten Umschlagmengen realisiert werden können. Um der Erwartung des Bundes nachzukommen, Seehafenfunktionen in das Hinterland zu verlagern, wenn eine Entlastung knapper Hafenflächen erforderlich ist, hat der ZDS mit dem Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen eine Arbeitsgruppe zur konzeptionellen Vernetzung von See- und Binnenhäfen eingesetzt.

5.
Bei der Ausgestaltung der europäischen Hafenpolitik ist darauf zu achten, dass den Port Authorities beim Abschluss von Miet- und Pachtverträgen sowie bei deren Verlängerung und Erweiterung sowie beim Flächentausch auch weiterhin der erforderliche Gestaltungsspielraum erhalten bleibt.

6.
Vom Bund erwarten wir, dass das Logistics Council Germany in die Lage versetzt wird, die bisherigen Zusagen des Bundesverkehrsministeriums gegenüber dem Marketing-Forum „Seaports of Germany" einzuhalten.

7.
Im Rahmen des Förderprogramms ISETECII, das ein Volumen von etwa 35 Millionen Euro hat, sollte die Möglichkeit bestehen, auch neue Projektvorschläge einzureichen.

8.
Der ZDS steht zu seiner Zusage, bis 2012 etwa 2800 vorwiegend Langzeitarbeitslose zu qualifizieren und einzustellen.

9.
Falls die vorgelegten Leitlinien für die Anwendung der europäischen Umweltgesetzgebung den Ansprüchen nach Rechtssicherheit und eindeutiger Auslegung nicht entsprechen, sollte der Bund den Leitlinien nicht zustimmen.
Die Stellungnahme des ZDS zum Nationalen Hafenkonzept mit allen Vorschlägen zur Umsetzung einzelner Maßnahmen kann unter klaus.heitmann@zds-seehaefen.de abgefordert werden.
FBi, THB 7.7.2009