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Hauptuntersuchung
Der uneingeschränkte Planungsauftrag der Bundesregierung ist der Startschuss für den Beginn der Hauptuntersuchung.
Die Hauptuntersuchung dient zur Erstellung der eigentlichen Planungsunterlagen für den Antrag zum Planfeststellungsverfahren. Im Zuge dieser Untersuchung erfolgt eine technische Detailplanung des Ausbaus. Darüber hinaus wird eine umfassende Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorgenommen, um die Folgen des Ausbaus unter anderem auf die hydrologischen und ökologischen Verhältnisse zu untersuchen und zu bewerten. Ökologische Ausgleichsmaßnahmen werden in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt. Ziel der Planung ist es, mit dem Fahrrinnenausbau nicht nur den Erfordernissen der Schifffahrt, sondern auch allen anderen Belangen gerecht zu werden. Daher wird schon während der Planung mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Behörden ein offener Dialog geführt.