|
Der uneingeschränkte Planungsauftrag der Bundesregierung ist der Startschuss für den Beginn der Hauptuntersuchung.
Die Hauptuntersuchung dient zur Erstellung der eigentlichen
Planungsunterlagen für den Antrag zum Planfeststellungsverfahren. Im
Zuge dieser Untersuchung erfolgt eine technische Detailplanung des
Ausbaus. Darüber hinaus wird eine umfassende
Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorgenommen, um die Folgen des
Ausbaus unter anderem auf die hydrologischen und ökologischen
Verhältnisse zu untersuchen und zu bewerten. Ökologische
Ausgleichsmaßnahmen werden in einem Landschaftspflegerischen
Begleitplan dargestellt. Ziel der Planung ist es, mit dem
Fahrrinnenausbau nicht nur den Erfordernissen der Schifffahrt, sondern
auch allen anderen Belangen gerecht zu werden. Daher wird schon während
der Planung mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Behörden ein
offener Dialog geführt.
|